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bdh-consulting GmbH
Ingenieurbüro für Umweltfragen
 
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63452 Hanau

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EUWRRL

Aufgrund der neuen EUWRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) wurde der hessische Leitfaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen herausgegeben. Dieser ist obligatorisch auf alle neu zu erteilenden Einleitegenehmigungen anzuwenden.

Ziel dieses Leitfadens bzw. dieser Richtlinie ist es, die Belastungen der Gewässer zu erfassen und zu beurteilen. Bisher wurde die Einleitegenehmigung aufgrund einer Schmutzfrachtsimulation (SMUSI), welche die Belastungen des Gewässers anhand von Emissionen punktuell darstellte, erteilt. Durch die neue Regelung werden nicht nur die Emissionen sondern auch die Immissionen erfasst. Vereinfacht heißt dies, dass nun auch überprüft wird, ob das Gewässer die Belastungen verträgt und es unbelastet von vorherigen Einleitungen ist. Dies hat zur Folge, dass diese Betrachtung nun auch Verbands / Gemeindeübergreifend zu erfolgen hat.

Unsere Leistungen umfassen sämtliche zeichnerischen und ingenieurtechnischen Belange, welche in den einzelnen Projektphasen erforderlich werden. Diese können variieren, da sie von den angetroffenen Rahmenbedingungen abhängig sind.

Prüfung der Gewässerbelastung entsprechend EUWRRL

  • Abschätzung, ob eine Vorprüfung sinnvoll ist oder schon von vornherein nicht bestanden werden kann
  • Grundlagenermittlung für die Vorprüfung
  • Vorprüfung
  • Grundlagenermittlung für den detaillierten Nachweis
  • SMUSI-Berechnungen (Anpassung vorhandener SMUSI-Daten sowie falls erforderlich Neuerstellung)
  • Detaillierter rechnerischer Nachweis

In allen Phasen stehen wir in Kontakt mit Auftraggeber und allen zuständigen Behörden, sodass in den nächsten Bearbeitungsschritten keine Komplikationen mit vorher getroffenen Annahmen entstehen und schon am Anfang die mit den Entscheidungen verbundenen Konsequenzen bekannt sind.

Die aus der Prüfung des detaillierten Nachweises sich ergebende weitere Vorgehensweise kann umfassen

  • die Erstellung der Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung einer Einleitegenehmigung
  • die Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung von Varianten
  • Natürliche Dämpfungsbecken
  • Retentionsbodenfilter
  • Regenrückhalteräume innerhalb oder außerhalb des Kanalnetzes
  • Renaturierung mit gleichzeitiger Schaffung von Rückhaltevolumen im Gewässer
  • Ausnutzung vorhandener Ressourcen innerhalb des Kanalnetzes oder des Gewässers zur Minimierung der erforderlichen Maßnahmen

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