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Bei der Planung und Realisierung von Erschließungsmaßnahmen, ob als reines Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Mischgebiet, müssen die Rahmenbedingungen der Bebauungspläne sowie die Einbindung in das bestehende Kanalisationssystem umgesetzt werden. Hierbei schränken die vorhandenen Kanalnetze oftmals die Möglichkeiten der gewünschten Erweiterung stark ein. So gilt es für jedes Bauvorhaben eigenständige Lösungen zu finden, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtung die technischen Möglichkeiten bewertet und zu einem tragfähigen Ergebnis führen.
Durch die gesetzlichen Vorgaben müssen verstärkt individuelle Lösungen für das anfallende Oberflächenwasser gefunden werden. Es bieten sich folgende Möglichkeiten an: Versickerung
Im Rahmen der Regenwasserversickerung wird das von den Dach- und Hofflächen abfließende Niederschlagswasser vor Ort zur Versickerung gebracht, wobei in jedem Fall der Schutz des Grundwassers gewährleistet sein muss. Der einfachste Fall ist die Flächenversickerung bei der eine wasserdurchlässige Oberflächenfestigung die natürliche Versickerung gewährleistet. Bei der Muldenversickerung erfolgt über offene, begrünte Mulden eine vorübergehende Speicherung des Wassers. Der begrünte Boden sorgt für eine dauerhafte Sickerleistung. Bei der Rohr- und Rigolenversickerung wird das Regenwasser unterirdisch in eine Versickerungsrigole aus Kies bzw. Schotter oder speziellen Kunststoffelementen oder in einen perforierten Rohrstrang geleitet und entsprechend der Versickerungsfähigkeit des umgebenden Bodens verzögert in den Untergrund abgegeben. Die Rohr- und Rigolenversickerung wird vor allem bei geringer durchlässigen Bodenverhältnissen und in Kombination mit der Regenwassernutzung eingesetzt.
Entsiegelung
Der Rückbau voll- oder teilversiegelter Flächen reduziert die negativen Aspekte der zunehmenden Bebauung und sorgt für eine lokale und flächige Regenwasserversickerung und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Regenwasser wird durch den Sickervorgang beim Durchlaufen der Bodenzone natürlichen Reinigungsprozessen unterzogen. Zwischen den vollversiegelten Flächen (z.B. Asphalt) und den offenen Vegetationsflächen bietet sich eine Reihe von teilversiegelten Oberflächenbefestigungen, wie Pflaster mit Rasenfugen, Rasengittersteine und Schotterrasen an, die einen breiten Gestaltungsspielraum eröffnen.
Regenwassernutzung
Das von den Dächern gesammelte und vorgereinigte Regenwasser kann für die WC-Spülung, Waschmaschine und zur Gartenbewässerung verwendet werden. Das gesammelte Niederschlagswasser wird in einen Speicher geleitet und von dort zu den Verbrauchsstellen gepumpt. Durch die Sammlung und Verwertung wird nicht nur der Regenwasserabfluss verzögert, sondern auch der Trinkwasserverbrauch reduziert. Eine weitere Nutzungsform, die der Allgemeinheit zu Gute kommt, ist die Nutzung von Regenwasser für Wasserspiele in öffentlichen Bereichen.
Dachbegrünung
Ein großes Potential zur Reduzierung des abfließenden Regenwassers liegt im Bereich der Dachflächen. Da Dächer nahezu komplett als abflusswirksame Fläche angesehen werden müssen ist es naheliegend, das Regenwasser direkt auf dem Dach zu halten bzw. zwischenzuspeichern und nur verzögert abfließen zu lassen. Die extensive Dachbegrünung stellt eine sehr ökonomische als auch ökologische Retentionsmaßnahme dar, da die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung nicht wesentlich mehr Kosten als eine klassische Dachausbildung verursacht. Zahlreiche Untersuchungen zur wasserwirtschaftlichen Bedeutung von Gründächern haben gezeigt, dass extensive Gründächer relativ unabhängig vom Dachaufbau etwa bis zu 70 Prozent der Jahresniederschlagsmenge verdunsten und Spitzenabflüsse um ungefähr 50 Prozent vermindern können.
Vielerorts lässt sich eine Versickerung auf Grund der Beschaffenheit des Untergrundes, der Durchlässigkeit oder der Topographie nicht oder nur teilweise realisieren. In der Praxis zeigt sich dann, dass nur eine Kombination mehrerer oder aller Maßnahmen eine optimale Lösung für ein effizientes Regenwassermanagement darstellt. Die Kommune kann zur Durchsetzung eines optimierten Regenwassermanagements im Rahmen der Bauleitplanung Maßnahmen zur Minimierung von Versiegelung und damit von Abflüssen sowie die erforderlichen Flächen zur Zwischenspeicherung, Versickerung und getrennten Ableitung von Regenwasser festsetzen ("Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" gemäß §9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Eine Konkretisierung kann über die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan erfolgen. zurück zur Übersicht Infrastruktur
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