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In Deutschland haben die Umweltministerien der Länder Eigenkontroll- verordnungen bzw. Eigenüberwachungsverordnungen mit dazugehörigen Verwaltungsvorschriften herausgegeben, welche die Betreiber eines Kanalisationsnetzes verpflichten, das Kanalnetz in Hinblick auf seine Dichtheit überprüfen zu lassen.
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